Wir sind E-Rezept ready!
Das elektronische Rezept (E-Rezept) sollte schon im Januar 2022 bundesweit verpflichtend eingeführt werden. Mittlerweile wurde sich auf einen bundesweiten Start ab dem 01. September 2022 geeinigt.
Ihre Herzapotheken haben bereits alle Grundlagen geschaffen und können Ihre E-Rezepte annehmen. In einem Stufenplan werden E-Rezepte ab September 2022 vermehrt ausgestellt. Durch das E-Rezept erfolgt der Informationsaustausch zwischen Ihnen, Ihrem Arzt, Ihrer Apotheke und Krankenkasse in elektronischer Form.
Hiermit soll die Arzneimittelversorgung in Deutschland verbessert werden. Aufgrund der stufenweisen Einführung kann noch nicht jede behandelnde Praxis oder Klinik ein E-Rezept ausstellen. Ihre Herzapotheken möchten Sie als Kunden bestmöglich vorbereiten und Ihnen den Einstieg in das E-Rezept so leicht wie möglich gestalten.
Wie funktioniert das E-Rezept?
Das E-Rezept bietet Ihnen viele Vorteile. In Ihrer (Zahn-) Arztpraxis wird Ihnen nach der Untersuchung ein elektronisches Rezept über die verordneten Medikamente ausgestellt. Mit der E-Rezept-App auf Ihrem Smartphone können Sie Ihr Rezept einsehen.
Über diese App scannen wir Ihr Rezept bequem von Ihrem Smartphone in unseren Herzapotheken ein. Gerne können Sie Ihr E-Rezept aus der App heraus direkt an uns weiterleiten. So liegen Ihre Medikamente im besten Fall schon für Sie zur Abholung bereit, wenn Sie zu uns kommen.
Erklärfilm der Gematik „So funktioniert das E-Rezept“
Welche E-Rezept-App brauche ich?
App "Das E-Rezept"
Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik - sie heißt "Das E-Rezept".
Für die Anmeldung in der App brauchen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN von Ihrer Krankenkasse. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse das Verfahren für die Ausgabe Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) zur Gesundheitskarte.
Wie funktioniert das E-Rezept ohne Smartphone?
Sie haben gar kein Smartphone? Kein Problem! Teilen Sie Ihrer (Zahn-) Arztpraxis bei der Anmeldung mit, dass Sie einen Ausdruck Ihres E-Rezeptes wünschen. Die Verordnung ist nicht mehr rosafarben und aufgrund der digitalen Signatur, auch ohne händische Unterschrift gültig. Wie so ein E-Rezept aussieht, sehen Sie hier:
Beispiel-Ausdruck eines E-Rezeptes
Ihr Team der Herzapotheken scannt den Rezeptcode ab. Sie können dann wie gewohnt Ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen und liefern lassen.
Auch Angehörige können Ihr E-Rezept einlösen. Mit der Familienfunktion lassen sich mehrere berechtigte Personen mit der jeweiligen Krankenversichertenkarte und PIN in der App hinzufügen.
Wie das in Ihrem Alltag aussehen kann erfahren Sie hier:
Praxisbeispiel: E-Rezept
E-Rezept auch für Privatversicherte?
Die Einführung des E-Rezeptes erfolgt im ersten Schritt lediglich für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen. Für Privatversicherte ändert sich erst einmal nichts. Sie erhalten Ihr Rezept weiterhin in Papierform. Damit auch Sie zukünftig Zugang zum E-Rezept bekommen, werden aktuell die technischen Voraussetzungen geschaffen. Wann dieser Zugang möglich sein wird ist noch nicht bekannt. Ihre Herzapotheken informieren Sie hier unverzüglich, sobald es Änderungen gibt.
Weitere Informationen der gematik
Auf einen Blick: E-Rezept
Informationen in leichter Sprache: Das elektronische Rezept kommt
Kurz erklärt: Die kartenlose Anmeldung mit der Krankenkassen-App in der E-Rezept-App
Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.
Ihr Team der Herzapotheken steht Ihnen beim Übergang zum E-Rezept zur Seite. Für weitere Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne jederzeit an!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unseren Apotheken.